Swiss-Covid-App: nützliche Infos
Ergänzung des klassischen "Contact Tracing"
Die SwissCovid-App für Smartphones (Android / iPhone) soll helfen, das neue Coronavirus einzudämmen. Die App ergänzt das klassische «Contact Tracing», also die Rückverfolgung von neuen Ansteckungen, durch die Kantone. Häufige Fragen bzw. Bedenken, die App herunterzuladen sind der Datenschutz und die Folgen am Arbeitsplatz, wenn eine freiwillige Quarantäne angetreten wird.
1. Welche Daten werden durch die SwissCovid App gesammelt?
Gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) sammelt die SwissCovid-App nur Kontakt-Ereignisse, bei denen sich Benutzer*innen über eine definierte Zeitdauer mit weniger als zwei Meter Abstand in der Nähe von anderen App-Usern aufgehalten haben. Die App führt pro Kontakt-Ereignis ein Logbuch und addiert die Begegnungszeiten. Mehrmalige tägliche Kontakte zu verschiedenen Personen werden ebenso registriert und addiert. Während 21 Tagen werden die Kontakt-Ereignisse dezentral auf dem eigenen Smartphone in Form einer kryptografisch erzeugten Prüfsumme abgelegt. Danach werden die Daten gemäss BAG unwiderruflich gelöscht. Auf der Website des BAG finden Sie mehr Infos über die App.
2. Was sagt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) zur SwissCovid App?
Der EDÖB wurde als unabhängige Aufsichtsbehörde für Datenschutz frühzeitig in das Projekt involviert und hat dieses kritisch begleitet. Der EDÖB erachtet das vom BAG in Zusammenarbeit mit den eidgenössischen technischen Hochschulen (ETHZ und EPFL) betriebene Swiss Proximity Tracing System (SPTS) und die darauf basierende SwissCovid App betreffend technische Sicherheit als datenschutzkonform.
3. Darf ich noch zur Arbeit gehen, wenn ich von der SwissCovid-App über einen Kontakt mit einer infizierten Person benachrichtigt werde?
Die SwissCovid App informiert die Benutzer*innen über einen Kontakt mit einer infizierten Person und zeigt eine Telefonnummer an, bei der man anonym weitere Informationen erhalten kann. Die App empfiehlt weiter, bei Symptomen den Coronavirus-Check im Internet zu machen oder sich medizinischen Rat einzuholen und sich freiwillig in Quarantäne zu begeben.
Die SwissCovid App kann nicht abschliessend feststellen, ob beim Kontakt eine Plexiglasscheibe installiert war oder ob die ansteckende Person eine Schutzmaske trug.
Gemäss BAG können Sie grundsätzlich arbeiten gehen, wenn Sie keine Symptome haben. Selbstverständlich sind weiterhin strikte die geltenden Hygiene– und Verhaltensregeln einzuhalten. Ebenso sollten Sie Ihren gesundheitlichen Zustand genau im Auge behalten.