Personalverleih (Temporärbranche)
Der GAV Personalverleih garantiert auch temporär arbeitenden Angestellten verlässliche und transparente Anstellungsbedingungen.
Der GAV gilt für alle Verleihbetriebe der Schweiz und regelt die Temporärarbeit in unzähligen Branchen. Er bietet eine obligatorische Krankentaggeldversicherung, eine 42-Stunden-Woche, Mindestlöhne und Weiterbildungsunterstützung. Mehrere temporäre Einsätze pro Jahr werden zusammengezählt. Mitglieder von Angestellte Schweiz profitieren zusätzlich von einer umfassenden Rechtsberatung, einer optionalen Multirechtsschutzversicherung und vergünstigten Kursen und Seminaren.
-
Mitglied werden
-
GAV Personalverleih
-
Kommentar zum GAV Personalverleih
-
Rückerstattung des Mitgliederbeitrages
-
www.tempservice.ch