Rückerstattungen GAV Personalverleih
Unsere Mitglieder, die dem GAV Personalverleih unterstellt sind, erhalten Geld zurück
Rückerstattungen GAV Personalverleih (Temporärmitarbeitende)
Als Mitglied haben Sie Anrecht auf Rückvergütung von bis zu max. 80% des Mitgliederbeitrages, sofern Sie dem GAV Personalverleih unterstellt sind. Um davon zu profitieren:
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Senden Sie uns bitte Ihre Kopien der Lohnabrechnungen der Einsatzperiode oder den Lohnausweis per Email oder per Post zu
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sowie die Selbstdeklaration (Formular via E-Mail bestellbar) um eine Rückvergütung geltend zu machen.
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Geben Sie uns bitte beim erstmaligen Versand Ihrer Lohnabrechnungen auch Ihre IBAN bekannt.
Das Mitglied kann auch eine Bestätigung des Arbeitgebers (Personalverleiher) über die vom Lohn abgezogenen Vollzugs- und Weiterbildungsbeiträge als Beleg einreichen.
Rückerstattungen können maximal drei Jahre rückwirkend gelten gemacht werden.
Einreichen der Unterlagen an
Angestellte Schweiz
Martin-Disteli-Strasse 9
Postfach 234
4601 Olten
info@angestellte.ch