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Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

Ziele der Angestellten Schweiz

  • Bestmögliche Arbeitsbedingungen schaffen
  • Permanente Arbeitsmarktfähigkeit erhalten
  • Aushandlung, Umsetzung und Überwachung der Gesamtarbeitsverträge

Attraktive Dienstleistungen

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz
  • Starke Ermässigung bei aktuellen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten
  • Prämienvergünstigungen bei Krankenkassen und Sachversicherungen

Mitgliederbeitrag

  • Einzelmitglieder aller Branchen, inkl. MEM-Branche ohne Solidaritätsausweis, bezahlen CHF 150.- pro Jahr.
    Einzelmitglieder der MEM-Branche mit Solidaritätsausweis bezahlen CHF 260.- pro Jahr. Nach Abgabe des Solidaritätsausweises erfolgt eine Rückvergütung von CHF 170.- (Rückerstattung-Solidaritätsausweis CHF 60.- und Zuwendung CHF 110.-). Der Netto-Beitrag beträgt CHF 150.-.
  • Pensionierte bezahlen Fr. 60.- pro Jahr. Dieser Betrag ist nur gültig für bestehende Mitgliedschaften, welche ohne Unterbruch als Mitgliedschaften für Pensionierte weitergeführt werden.
  • Auszubildende bis 26 Jahre bezahlen Fr. 30.- pro Jahr.
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Unsere Themen.

Unsere Arbeit.

 

Rückerstattungen GAV Personalverleih

Unsere Mitglieder, die dem GAV Personalverleih unterstellt sind, erhalten Geld zurück 

 

Rückerstattungen GAV Personalverleih (Temporärmitarbeitende)
Als Mitglied haben Sie Anrecht auf Rückvergütung von bis zu max. 80% des Mitgliederbeitrages, sofern Sie dem GAV Personalverleih unterstellt sind. Um davon zu profitieren:

 

  • Senden Sie uns bitte Ihre Kopien der Lohnabrechnungen der Einsatzperiode oder den Lohnausweis per Email oder per Post zu
  • sowie die Selbstdeklaration (Formular via E-Mail bestellbar) um eine Rückvergütung geltend zu machen.
  • Geben Sie uns bitte beim erstmaligen Versand Ihrer Lohnabrechnungen auch Ihre IBAN bekannt. 

 

Das Mitglied kann auch eine Bestätigung des Arbeitgebers (Personalverleiher) über die vom Lohn abgezogenen Vollzugs- und Weiterbildungsbeiträge als Beleg einreichen.

 

Rückerstattungen können maximal drei Jahre rückwirkend gelten gemacht werden.

 

Einreichen der Unterlagen an
Angestellte Schweiz
Martin-Disteli-Strasse 9
Postfach 234
4601 Olten
info@angestellte.ch

 

Weitere Informationen zum GAV
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