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Mitgliedschaft Angestellte Schweiz

Ziele der Angestellten Schweiz

  • Bestmögliche Arbeitsbedingungen schaffen
  • Permanente Arbeitsmarktfähigkeit erhalten
  • Aushandlung, Umsetzung und Überwachung der Gesamtarbeitsverträge

Attraktive Dienstleistungen

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz
  • Starke Ermässigung bei aktuellen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten
  • Prämienvergünstigungen bei Krankenkassen und Sachversicherungen

Mitgliederbeitrag

  • Einzelmitglieder aller Branchen, inkl. MEM-Branche ohne Solidaritätsausweis, bezahlen CHF 150.- pro Jahr.
    Einzelmitglieder der MEM-Branche mit Solidaritätsausweis bezahlen CHF 260.- pro Jahr. Nach Abgabe des Solidaritätsausweises erfolgt eine Rückvergütung von CHF 170.- (Rückerstattung-Solidaritätsausweis CHF 60.- und Zuwendung CHF 110.-). Der Netto-Beitrag beträgt CHF 150.-.
  • Pensionierte bezahlen Fr. 60.- pro Jahr. Dieser Betrag ist nur gültig für bestehende Mitgliedschaften, welche ohne Unterbruch als Mitgliedschaften für Pensionierte weitergeführt werden.
  • Auszubildende bis 26 Jahre bezahlen Fr. 30.- pro Jahr.
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Unsere Arbeit.

 

Mitglieder erhalten Geld zurück

Unsere Mitglieder, die dem GAV MEM-Industrie oder dem GAV Personalverleih unterstellt sind, erhalten Geld zurück 

 

 

Rückerstattung GAV MEM-Industrie
Zur Finanzierung der Leistungen der Sozialpartnerschaft des GAV MEM-Industrie wird allen unterstellten Mitarbeitenden ein Solidaritätsbeitrag von CHF 5.- pro Monat direkt vom Lohn abgezogen (Art. 4 MEM-GAV).
Dazu erhalten Sie jährlich zu Jahresbeginn von Ihrem Arbeitgeber einen Solidaritätsausweis. Dieser gilt als Wertpapier (Original-Solidaritätsausweis) und kann weder kopiert noch weitergegeben werden. Er gilt als Nachweis Ihrer GAV-Unterstellung und Ihrer monatlichen Zahlungen des Solidaritätsbeitrages. Als Mitglied von Angestellte Schweiz können Sie uns den Original-Solidaritätsausweis jährlich einreichen. Sie erhalten Ihre im Vorjahr bezahlten Solidaritätsbeiträge damit zurückvergütet.

 

Rückerstattungen GAV Personalverleih (Temporärmitarbeitende)
Als Mitglied haben Sie Anrecht auf Rückvergütung von bis zu max. 80% des Mitgliederbeitrages, sofern Sie dem GAV Personalverleih unterstellt sind. Senden Sie uns bitte Ihre Kopien der Lohnabrechnungen der Einsatzperiode zusammen mit der Selbstdeklaration (Formular via E-Mail bestellbar) oder den Lohnausweis per Email oder per Post zu, um eine Rückvergütung geltend zu machen. Geben Sie uns bitte beim erstmaligen Versand Ihrer Lohnabrechnungen auch Ihre IBAN bekannt. 

 

Das Mitglied kann auch eine Bestätigung des Arbeitgebers (Personalverleiher) über die vom Lohn abgezogenen Vollzugs- und Weiterbildungsbeiträge als Beleg einreichen.

 

Rückerstattungen können maximal drei Jahre rückwirkend gelten gemacht werden.

 

Einreichen Solidaritätsausweis bzw. Unterlagen an
Angestellte Schweiz
Martin-Disteli-Strasse 9
Postfach 234
4601 Olten
info@angestellte.ch

 

Weitere Informationen zu den GAV

 

 

 

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