Mitglieder erhalten Geld zurück
Unsere Mitglieder, die dem GAV MEM-Industrie oder dem GAV Personalverleih unterstellt sind, erhalten Geld zurück
Rückerstattung GAV MEM-Industrie
Zur Finanzierung der Leistungen der Sozialpartnerschaft des GAV MEM-Industrie wird allen unterstellten Mitarbeitenden ein Solidaritätsbeitrag von CHF 5.- pro Monat direkt vom Lohn abgezogen (Art. 4 MEM-GAV).
Dazu erhalten Sie jährlich zu Jahresbeginn von Ihrem Arbeitgeber einen Solidaritätsausweis. Dieser gilt als Wertpapier (Original-Solidaritätsausweis) und kann weder kopiert noch weitergegeben werden. Er gilt als Nachweis Ihrer GAV-Unterstellung und Ihrer monatlichen Zahlungen des Solidaritätsbeitrages. Als Mitglied von Angestellte Schweiz können Sie uns den Original-Solidaritätsausweis jährlich einreichen. Sie erhalten Ihre im Vorjahr bezahlten Solidaritätsbeiträge damit zurückvergütet.
Rückerstattungen GAV Personalverleih (Temporärmitarbeitende)
Als Mitglied haben Sie Anrecht auf Rückvergütung von bis zu max. 80% des Mitgliederbeitrages, sofern Sie dem GAV Personalverleih unterstellt sind. Senden Sie uns bitte Ihre Kopien der Lohnabrechnungen der Einsatzperiode zusammen mit der Selbstdeklaration (Formular via E-Mail bestellbar) oder den Lohnausweis per Email oder per Post zu, um eine Rückvergütung geltend zu machen. Geben Sie uns bitte beim erstmaligen Versand Ihrer Lohnabrechnungen auch Ihre IBAN bekannt.
Das Mitglied kann auch eine Bestätigung des Arbeitgebers (Personalverleiher) über die vom Lohn abgezogenen Vollzugs- und Weiterbildungsbeiträge als Beleg einreichen.
Rückerstattungen können maximal drei Jahre rückwirkend gelten gemacht werden.
Einreichen Solidaritätsausweis bzw. Unterlagen an
Angestellte Schweiz
Martin-Disteli-Strasse 9
Postfach 234
4601 Olten
info@angestellte.ch
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